Gkv Bündnis Für Gesundheit
Die Programmbüros des GKV-Bündnisses in den Bundesländern beraten und informieren interessierte kommunale Akteurinnen und Akteure zu den Angeboten im Rahmen des Förderprogramms. Sie stellen auch die Schnittstelle zu den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden im jeweiligen Bundesland dar. Weitere Informationen zum Kommunalen Förderprogramm finden Sie hier. Einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsförderung leisten auch die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) in den Bundesländern – zum Beispiel durch die Verbreitung von " Good Practice " oder die Qualifizierung von Akteurinnen und Akteuren in Lebenswelten (u. a. in Kitas, Schulen, Kommunen). Die Koordinierungsstellen sind in allen Bundesländern vertreten und werden anteilig durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Länder finanziert. Arbeits- und Gesundheitsförderung verzahnen Seit mehreren Jahren kooperieren Krankenkassen und Jobcenter, um gemeinsam die gesundheitliche Lage von arbeitslosen Menschen zu verbessern.
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© BZgA Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
GKV-Bündnis für Gesundheit: neues Portal online - 90 Prozent - Das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes
Das GKV-Bündnis für Gesundheit unterstützt als gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten. In diesem Rahmen laufen bundesweite und landesspezifische Aktivitäten. Mit dem kommunalen Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit ergänzen die gesetzlichen Krankenkassen ihr kassenartenübergreifendes Unterstützungsangebot, um einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten. Im Rahmen des ersten Förderbereichs (Kommunaler Strukturaufbau) können Kommunen mit sozialen bzw. gesundheitlichen Problemlagen und Herausforderungen beim Aufbau von Strukturen unterstützt werden. Darüber hinaus sollen insbesondere vulnerable Zielgruppen stärker als bisher von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen profitieren. Daher besteht im Rahmen des zweiten Förderbereichs (Zielgruppenspezifische Interventionen) für alle Kommunen die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen.
Als zentrale Anlaufstellen für das Förderprogramm wurden in den Bundesländern die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit eingerichtet. Das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern berät interessierte Kommunen Anlaufstelle ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und –bedingungen. Außerdem unterstützt es interessierte Kommunen dabei, ihr Vorhaben für einen Antrag zu skizzieren. Ihre Ansprechpartnerin des Programmbüros in Bayern: Regina Köpf c/o Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e. V. (LZG) Geisenhausenerstraße 18 Tel. : 089 – 7244193 13 Email: Genauere Informationen zum GKV-Bündnis für Gesundheit und dessen Aktivitäten erhalten Sie hier.
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Diese werden dem Typ I zugeordnet.
zur Übersicht GKV-Bündnis für Gesundheit Gernot Kiefer Das GKV-Bündnis für Gesundheit verstärkt ab 2020 seine Unterstützung für "HaLT – Hart am Limit" – ein Programm zur kommunalen Alkoholprävention. Hierfür stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bis Ende 2022 ein jährliches Fördervolumen von mehr als fünf Millionen Euro bereit. Dazu erklärt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Maßnahmen zur Verhütung von Alkoholabhängigkeit sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie kommunal verankert sind und alle Partnerinnen und Partner 'an einem Strang' ziehen. Mit der Förderung des HaLT-Programms wollen wir zu einer strukturellen und bundesweit qualitätsgesicherten Alkoholprävention in Kommunen beitragen. " Er betont, dass kommunale Suchtprävention als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden müsse. Denn von den Landesministerien mit ihren Landeskoordinationen und den HaLT-Fachkräften auf kommunaler Ebene bis hin zu Ordnungsämtern, Vereinen und Einzelhandel könnten alle einen aktiven Beitrag zur Verminderung von Suchtgefahren leisten.
Das Förderangebot umfasst neben der finanziellen Projektförderung auch eine Reihe von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Weitere Informationen zum Kommunalen Strukturaufbau erhalten Sie hier. Informationen zu den Beratungs- und Qualifizierungsangeboten erhalten Sie in Kürze hier.
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